Seitenbereiche
Kurzarbeit, Covid, Corona, Außenprüfung, Lohnsteuerprüfung, Steuernews für Klienten - Mag. Reinhard Obholzer

Überprüfung der Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz

/aktuelles/klienten/
Illustration

Durch das neue COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) wurde normiert, dass das Finanzamt in der Funktion als Gutachter (nicht als Abgabenbehörde) ebenfalls Prüfungen von Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durchführen kann. Dabei wird die Richtigkeit der erteilten Auskünfte, der vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe der Auszahlung angegebenen Daten überprüft.

Anlässlich der Durchführung einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle kann diese Prüfung bezüglich eines Zuschusses oder einer Garantie nach dem ABBAG-Gesetz oder aus dem Härtefallfonds durchgeführt werden. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden. Zudem haben diese Prüfungen auch auf Weisung des Finanzministers auch dann zu erfolgen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung, Lohnsteuerprüfung oder Nachschau durchgeführt wird.

Bei Zweifel an der Richtigkeit der erteilten Auskünfte, den vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. an der Plausibilität der angegebenen Daten, ist ein gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen und der jeweiligen Abwicklungsstelle (z. B. AMS, WKO, aws, ÖHT) sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu übermitteln. Hat das Finanzamt nach Abschluss der Prüfungshandlung den Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, unterliegt es zudem der Anzeigepflicht gemäß der Strafprozessordnung.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Innsbruck kümmern wir uns gerne um all Ihre Anliegen rund um das Thema Steuern, ganz gleich, ob es um die Übernahme Ihrer Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung geht. Wir sind gerne für Sie da kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Mag. Reinhard Obholzer Steuerberatungskanzlei Wirtschaftstreuhänder
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.